Über unsere Seminare

 Anfragen und Anregungen zeigen ein hohes Interesse am rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten. 

Unsere Erkenntnisse und das erforderliche Know-How möchten wir in Seminaren anbieten und hierbei vermitteln, wie ein rechtssicherer Umgang mit personenbezogenen Daten faktisch zu erreichen ist. Bitte beachten Sie, dass unsere Seminare immer nur auf maximal 10 Teilnehmer  limitiert sind, um im Seminar die Beantwortung persönlich/ individueller Fragen gewährleisten zu können.

Seminarziel ist die Vermeidung wiederkehrender Verstöße gegen den Datenschutz, die wir in über mehr als 10 Jahren in den jeweiligen Bereichen feststellen konnten. Im Vordergrund steht die Vermeidung von Verstößen durch die Vermittlung datenschutzrechtlicher Grundlagen. Unsere Seminare sind auf die jeweiligen Berufsgruppen maßgeschneidert und berücksichtigen die neuste Gesetzgebung. Darüberhinaus berücksichtigen wir auch nationale und internationale Rechtsprechung, die zu den Themenbereichen des Datenschutzes veröffentlicht wurden und die jeweiligen Berufsgruppen betrifft.

Um eine Frage über die Voraussetzungen zur Rechtmäßigkeit beantworten zu können, spielt die gegebene Gesamtsituation immer eine gewichtige Rolle. Die Beantwortung solcher Fragestellungen kann selten pauschalisiert erfolgen. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten kann unter zahlreichen Bedingungen schnell rechtswidrig werden. Dann drohen Gerichtsverfahren eventuell sogar mit Schadenersatzansprüchen der Betroffenen Eltern oder später derer Kinder. Weder regelt die DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung) noch das BDSG Verjährungsfristen. Dem Complaintsmanagement kommt dabei einer besonderer Bedeutung beim nachhaltigen und sorgsamen Umgang mit personenbezogenen Daten zu.

Denn auf der der anderen Seite genügt für eine Klageerhebung lediglich  die Ansicht Betroffener in ihren Rechten verletzt worden zu sein (vgl. Wortlaut des Art. 79 (1) DS-GVO). Mit dem Einlegen solcher Klagen wären die beklagte Partei nachweispflichtig und müsste die Gewährleistung jeweiliger Voraussetzungen nachweisen können. 

Unsere Seminare sollen Ihnen dabei helfen, das Wesentliche schnell und rechtssicher erkennen zu können, Verstöße gegen den Datenschutz und somit gerichtliche Verfahren und Schadensersatz zu vermeiden oder Verstöße im Rahmen der Schadenminderungspflicht noch rechtzeitig zu beheben.

Teilnahme Ablauf und Voraussetzungen: 

Die Teilnahme findet online statt. Die Anmeldung können Sie per Mail an info@artikel-80.de mit der jeweiligen Seminarbezeichnung und dem Datum richten. Hierauf erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit den weiteren Angaben zum Seminar und den Zahlungsweisen. Kurz vor Seminarbeginn erhalten Sie einen Anmeldelink, der Sie zum virtuellen Seminarraum führt.

Seminar: Datenschutz in familienpsychologischen Gutachten

Nächstes Seminar: Dienstag 10.01.2023, 11:00 Uhr (noch 4 freie Plätze)

Dauer:ca. 5 Stunden

Anmeldeschluss: Sie werden immer für das nächste Fachseminar registriert.

Ort: Online, erreichbar über Anmeldelink

Gebühr: 899 Euro

Zielgruppe: Sachverständige, Rechtsanwälte, sonst. Interessierte.

Seminarinhalte und Ziele:

Vermeiden Sie Verstöße gegen den Datenschutz und erstatten Sie ein Gutachten, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Wir haben in mehr als 10 jährigen Erfahrung, die wir durch die datenschutzrechtliche Prüfungen von Gutachten erlangt haben, zahlreiche Verstöße festgestellt, die sich hätten vermeiden lassen. Am Ende der Verstöße haben Betroffene das Recht gem. Art. 79 DS-GVO eine Klage gegen Sachverständige einzureichen und Schadensersatz zu verlangen, wenn sie nur der Ansicht sind, dass die ihnen zu gewährleistenden Rechte durch den Sachverständigen verletzt worden. Dann gerät der Sachverständige als Beklagter in die Beweislast und die gesetzliche Nachweispflicht. Zudem droht die Wegfall der Vergütung gem. § 8a JVEG durch den Auftraggeber. Was bleibt ist ein Gutachten, dessen Inhalt unter das gesetzliche Verarbeitungsverbot (Art. 9 (1) DS-GVO) fällt.

Schützen Sie sich durch den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten. Wir vermitteln Ihnen die notwendigen Grundlagen und Kenntnisse, um typische Problemstellungen frühzeitig zu erkennen und rechts- und nachweissicher zu lösen. 

  • Anwendungsbereich der DS-GVO
  • Grenzen der Auftragsverarbeitung und Rechtsfolgen
  • Gewährleistung der Grundsätze
  • Befugnisnormen für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • informierte Einwilligung
  • freiwillige Einwilligung
  • Schweigepflicht des Sachverständigen
  • Schweigepflicht Dritter
  • Unmittelbarkeit bei der Gewährleistung der Betroffenenrechte
  • Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
  • Meldepflichten
  • Heilung von Verstößen (Schadenminderungspflichten)
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Seminar für Verfahrensbeistände gem. § 158 FamFG

Nächstes Seminar: Mi 24.01.2023, 11:00 Uhr (3 freie Plätze)

Anmeldeschluss:Sie werden immer für das nächste Fachseminar registriert.

Seminardauer: 5 bis 6 Stunden

Ort: Online, erreichbar über Anmeldelink

Gebühr: 799 Euro

Seminarinhalte und Ziele

Seminarziele: 

Jeder Verfahrensbeistand verarbeitet personenbezogene Daten. Damit wird er Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO. Hierdurch ist der Verfahrensbeistand auch Normadressat aller Betroffenenrechte. Zudem sind die Daten dem Nichtöffentlichkeitsschutz (§170 GVG) zugeordnet und unterliegen dem  Schutzbereich besonderer Kategorien des Art. 9 DS-GVO.

Wir vermitteln Ihnen in ersten Seminar die datenschuztrechtlichen Grundlagen und Grundsätze, die im Schwerpunkt der Tätigkeitsbereiche eines Verfahrensbeistandes regelmäßig aufkommen.

Hierzu werden wir die Problemstellungen bei der Ausübung der Aufgabe und die jeweiligen Lösungen im Fachseminar vorstellen. Im Seminar klären wir, ob der § 158 FamFG selbst eine Befugnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten darstellen kann und ab wann eine Einwilligung in jedem Fall und für welchen Verarbeitungsschritt erforderlich wird und an welchen Anforderungen die Erklärung gemessen wird. Ebenso wird vermittelt, wie mit den zahlreichen Betroffenenrechten umzugehen ist und wie dies als Bestandteil der Datenschutzerklärung zu berücksichtigen ist.

Ziel ist, die Vermittlung von Methoden zum rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten.

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Seminar: Prüfung und richtiger Umgang mit Gutachten

Nächstes Seminar: Di 07.03.2023, 11:00 Uhr

Anmeldeschluss: Nur mit Voranmeldung

Seminardauer: 5 bis 6 Stunden

Ort: Online, erreichbar über Anmeldelink

Zielgruppe: Rechtsanwälte, Betroffene

Gebühr: 799 Euro

Seminarziele

Seminarziele: 

Nicht jeder der personenbezogene Daten verarbeitet ist immer gleich auch Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO. Er kann ein gemeinsamer Verantwortlicher oder auch ein Auftragsverarbeiter sein. Erst aus der Klärung dieser Frage lässt sich die Rechtsstellung und damit der Anzugreifende und die geeignete Methode ermitteln. Denn erst dann lässt sich ermitteln, wer in welchem Umfang der Normadressat von Rechten und gesetzlichen Pflichten ist. Andernfalls geht jede Verteidigung schnell ins Leere oder im schlimmsten Fall nach hinten los.

Aber auch andere Methoden können schnell nach hinten los gehen. Es hat sich z.B. über die Jahre etabliert, ein Gutachten methodenkritisch anzugreifen. Zwar sind die Erfolge kaum messbar, jedoch könnten gerade diese ein gutes Werkzeug sein, um einen Verstoß gegen den Datenschutz qualifiziert vorzubereiten. Leider werden diese methodenkritischen Gutachten dann nur in das Verfahren eingesendet, ohne die jeweiligen Verstöße gegen das Datenschutzrecht dezidiert mit zu rügen. Der eigentliche Mehrwert der Expertise geht dann schnell verloren. In anderen Fällen sind solche Expertisen schädlich, weil diese eine konkludente Weiterverabreitung darstellen, wenn ein unzulässiger Inhalt des Gutachtens darin verarbeitet und vom Betroffenen mit der Expertise selbst in das Verfahren eingebracht und bekannt gegeben wird. Andere Gerichte sind darüberhinaus der Auffassung, die Übermittlung des Gutachtens an einen weiteren Sachverständigen zum Zweck der Erstellung einer methodenkritischen Expertise, würde Persönlichkeitsrechte der davon Betroffenen verletzten. In einem solchen Fall könnte Ihnen noch strafbares Handeln im Sinne des § 203 StGB  und des § 42 (2) BDSG vorzuwerfen sein. 

Kaum ein anderer Bereich ist derart von Irrtümern und Missverständnissen belegt, wie dieser. Dabei lassen sich die meisten hiervon recht schnell beseitigen und auflösen. 

In diesem Spannungsfeld muss vorher also genau abgewogen werden, ob die Daten rechtlich unzulässig sind oder gegen anderweitige Grundsätze verstoßen. 

Für diese Feststellungen sind viele  Fragen zu beantworten und Verarbeitungsschritte im Blick zu behalten. Wo kommen die Daten her? Welchem Schutzniveau sind diese zuzuordnen? Sind diese Daten ein Geheimnis oder Drittgeheimnis? Wer muss in welchen Fall eine Einwilligung und eine Schweigepflichtentbindung erteilen?  Ist eine Schweigepflichtentbindung auch eine Einwilligung zur Weiterverarbeitung der erhobenen Daten?

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Seminar: Datenschutzbeauftragte/r

Nächstes Seminar: In Vorbereitung

Anmeldeschluss: Voranmeldung und Reservierung bereits möglich

Seminardauer: 5 bis 6 Tage

Ort: Online, erreichbar über Anmeldelink

Zielgruppe: Rechtsanwälte, Betroffene

Gebühr:

Seminarziele

Seminarziele: 

Betroffenenorientiertes Seminar, bietet Grundlagen zum

Anwendungsbereich, den Grundlagen und Grundsätzen des Datenschutzes und deren Rangordnung.

Aufbau der Rechtsgrundlagen und Befugnisse

Die normative Einwilligung

Umgang mit Betroffenenrechten.

Sicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

uvm.

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