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Artikel 80 e.V.

Hier gehts zum aktuellen Aufruf! im Vertragsverletzungsverfahren

Wir vertreten, wir beraten, wir hinterfragen, wir testen, wir leben den Datenschutz.

Der mit der EU VO 2016/679 (genannte Datenschutzgrundverordnung) (kurz: DS-GVO) verordnete Datenschutz gilt unmittelbar. Vollzugsprobleme gibt es dennoch und bis heute. Mit unserer Tätigkeit wollen wir den Schutz personenbezogener Daten verbessern und auf den Blogseiten wollen wir sowohl die erlebten Probleme als auch die Abhilfemöglichkeiten darstellen.

Eine Instanz für den Schutz Ihrer Daten

Wir sind ein international tätiger Verein, der seine Betätigung gemeinnützig und an den Vorgaben und Bedingungen des Artikels 80 Abs. 1 der (EU)  VO 2016/679 (DS-GVO bzw. Datenschutzgrundverordnung) ausrichtet. 

In der Hauptaufgabe vertreten wir Betroffene zum Schutz ihrer personenbezogenen Daten vor Gericht, bei Aufsichtsbehörden und gegenüber den Verantwortlichen oder deren Auftragsverarbeitern. Wir  beteiligen uns an der Forschung, machen Vorträge, halten Seminare und bilden Datenschutzbeauftragte aus.

Was wir tun:

Vertretung vor Gericht

Sie können sich gemäß Art. 80 (1) DS-GVO vor Gericht, bei Aufsichtsbehörden und gegenüber Verantwortlichen und deren Auftragsverarbeitern von unserem Verein vertreten lassen.

Prüfung familienpsychologische Gutachten

Wir prüfen familienpsychologische Gutachten und jede andere Form von Gutachten. Egal ob Rente, Jobcenter, MPU, Betreuungs- und Vormundschaftsverfahren, Kindschaftsverfahren oder Unterbringungssachen. Im Sozial-, Familien- und im Strafrecht.

Support und Coaching in allen Gerichtsverfahren

Mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen erarbeiten wir Lösungen auf der Grundlage des Datenschutzes für Ihre Gerichtsverfahren mit dem Ziel der Streitbeendigung.

Hilfe zur Selbsthilfe.

Mit unseren Vorlagen und Musterschreiben möchten wir unserer Mitglieder bei der Stärkung zur Selbsthilfe unterstützen.



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